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Mitteilung aus dem Gemeinderat

16. November 2017
Der Gemeinderat hat die Verrechnungsansätze des Werkhofs angepasst und die neuen Richtlinien für den Winterdienst festgelegt. Beim Gesetzesentwurf Teilrevision des Strassengesetzes erachtet der Gemeinderat es als sinnvoll, die in der Gemeinde Wollerau im Jahr 2002 eingeführte Vorteilsabgabe für Gemeindestrassen beizubehalten.
Anpassung der Verrechnungsansätze des Werkhofs und neue Richtlinien Winterdienst
Der Werkdienst erbringt (im Rahmen von Beschilderungen, Verkehrsspiegel, Schadenbehebung usw.) Leistungen an Dritte, die verrechnet werden. Am 8. August 2005 wurden letztmals die Verrechnungsansätze des Werkhofs Fürti angepasst. Der Gemeinderat hat die Ansätze den heute geltenden Tarifen für Bauarbeiten angeglichen. Die neuen Ansätze treten ab dem 1. November 2017 in Kraft. Die Rechnung des Materials wird normalerweise ohne Endzuschlag weiterverrechnet, dazu kommt der eigene Aufwand.

Der Werkdienst hat im Winter den Auftrag, Strassen, Plätze, Wege usw. mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos befahrbar und begehbar zu halten. Am 23. Oktober 2017 wurde unter der Federführung der Leiterin Tiefbau ein Workshop über das neue Reglement über den Winterdienst und die Fahrrouten mit den Verantwortlichen für den Winterdienst durchgeführt. Unter anderem wurde definiert, dass der Winterdienst von 05.00 bis 21.00 Uhr geleistet wird. Die Kontrollfahrt erfolgt bei Bedarf ab 04.30 Uhr. Der Einsatzleiter entscheidet selbständig, wann der Winterdienst aufgeboten wird. Des Weiteren wurden am Workshop auch die Routen überprüft und neu festgelegt.

Gesetzesentwürfe: Teilrevision des Strassengesetzes
Mit Schreiben vom 7. Juli 2017 hat das Baudepartement des Kantons Schwyz dem Gemeinderat Wollerau Unterlagen zur beabsichtigten Teilrevision des Strassengesetzes vom 15. November 1999 zur Vernehmlassung zugestellt.

Die Motion M 21/09 verlangt, auf die festgeschriebene Regelung der Vorteilsabgabe zu verzichten. Anstelle einer Vorteilsabgabe soll der Strassenträger im Falle einer Erstellung von Zufahrten und Zugängen oder bei Unterschreitung des Strassenabstandes eine einfache Verwaltungsgebühr erheben. Diese Gebühr soll sich nach dem Kostendeckungsprinzip richten.

Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, die im Jahr 2002 in der Gemeinde Wollerau eingeführte Vorteilsabgabe beizubehalten. Auf die vorgesehene ersatzlose Streichung der Vorteilsabgabe ist deshalb zu verzichten.

Neues Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt
Der Stiftungsrat der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt hat dem Gemeinderat Wollerau die Neuwahl von Daniel Eggler empfohlen. Der Gemeinderat Wollerau hat Daniel Eggler für vier Jahre bis zum 31. Dezember 2021, als Neumitglied in den Stiftungsrat der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt (mit Hauptfokus Finanzen) gewählt.


Gemeinderat Wollerau