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Ausgeglichener Voranschlag 2018 der Gemeinde Wollerau

25. Oktober 2017
Der Gemeinderat Wollerau legt den Wollerauer Bürgerinnen und Bürger an der Gemeindeversammlung vom 06. Dezember 2017 einen ausgeglichenen Voranschlag 2018 mit einem geringen Aufwandüberschuss von Fr. 520‘100.00 vor. Dies darf aber nicht hinweg täuschen, dass dieses Ergebnis auf einen Einmaleffekt zurückzuführen ist.
Der im Vergleich zu den Vorjahren geringe Aufwandüberschuss von Fr. 520‘100.00 des Voranschlages 2018 wird durch zwei wesentliche Sachverhalte beeinflusst:
  1.  Die Nachkalkulation der Finanzausgleichszahlungen aus dem Jahr 2016 ergab, dass Wollerau im kommenden Jahr eine Gutschrift in der Höhe von Fr. 7.513 Mio. erhalten wird. Statt Fr. 13.758 Mio. für das Jahr 2018 beträgt der Finanzausgleich für unsere Gemeinde Fr. 6.246 Mio. Diese Nachzah¬lung ist auf einen Einmaleffekt zurückzuführen. Bereits in den Finanzplanjahren 2019 - 2021 wird wieder mit erhöhten Finanzausgleichszahlungen von Fr. 14 Mio. pro Jahr zu rechnen sein.
  2.  Hauptsächlich aufgrund der einsprachebedingten Verschiebung des Baubeginns und der dadurch zeitlich verzögerten Investitionen des Bauprojektes Dorf- und BildungsZentrum Wollerau (DBZW) fallen die Abschreibungen um rund Fr. 0.8 Mio. tiefer aus.

Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, den Sach- und Personalaufwand zu steuern beziehungsweise nicht zu erhöhen. Im Voranschlag 2018 beträgt der Sach- und Personalaufwand total Fr. 16.90 Mio. und konnte um 2.8 Prozent tiefer gehalten werden als im Voranschlag 2017 (Fr. 17.38 Mio.). Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit wird nächstes Jahr positiv ausfallen, die operative Tätigkeit kann wieder aus den betrieblichen Erträgen finanziert werden.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 9.15 Mio. (Fr. 21.96 Mio. im 2017). Für das Dorf- und BildungsZentrum Wollerau (DBZW) sind Investitionen von Fr. 3.966 Mio. für die Detailplanung und Vorbereitung des Bauprojekts eingestellt. Für die Sanierung diverser Gemeindestrassen (südlicher Teil Rossstrasse und oberer Teil Erlenstrasse) und für Hochwasserschutzmassnahmen werden Fr. 3.64 Mio. investiert.

Die Flüssigen Mittel werden Ende 2018 voraussichtlich Fr. 5.72 Mio. und das Eigenkapital Fr. 30.76 Mio. betragen. Somit können die im Jahr 2018 geplanten Investitionen mit den vorhandenen Flüssigen Mittel bestritten werden.

Der Voranschlag 2018 der Gemeinde Wollerau schliesst bei einem Aufwand von Fr. 39‘329‘900.00 und einem Ertrag von Fr. 38‘809‘800.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 520‘100.00 ab. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 9‘148‘500.00. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 06. Dezember 2017 den Voranschlag 2018 mit einem unveränderten Steuerfuss von 60 % einer Steuereinheit zu genehmigen.

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Finanzplan 2019 - 2021 auseinander gesetzt. Damit die gemeinderätlichen Zielsetzungen (Eigenkapital, Fremdkapital, positiver betrieblicher Geldfluss und stabiler Steuerfuss) eingehalten werden können, hat der Gemeinderat den Finanzplan 2019 - 2021 mit einem Steuerfuss von 65 % einer Steuereinheit erstellt. Ob tatsächlich eine Erhöhung des Steuerfusses notwendig sein wird, zeigt sich mit der Erstellung des Voranschlages 2019.

Die im Finanzplan 2019 - 2021 eingestellten Investitionen betreffen hauptsächlich die Erdverlegung der AXPO Freileitung (total Fr. 3.21 Mio.) sowie den Bau des „Dorf- und BildungsZentrum Wollerau (DBZW)“ (Fr. 25.6 Mio.) in den Jahren 2019 und 2020.

Der Finanzplan zeigt, dass die Gemeinde Wollerau bis im Jahr 2021 voraussichtlich Kredite in der Höhe von total Fr. 33.0 Mio. zur Liquiditätssicherung und Finanzierung der geplanten Investitionen aufnehmen muss. Das Eigenkapital per Ende 2021 wird Fr. 12.88 Mio. betragen.

Gemeindeschreiber/Marcel Welti

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