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Die Reinigung von Siedlungsabwasser wird teurer, die Abwassergebühren werden per 1. Januar 2016 erhöht

26. Oktober 2015
An der Sitzung vom14. September 2015 hat der Gemeinderat die Erhöhung der Abwassergebühren von bisher Fr. 1.55 auf Fr. 2.25 pro Kubikmeter beschlossen. Verschiedene Umstände machen den Anstieg der Gebühren unvermeidbar. Einerseits belasten die hohen Abschreibungen in Zusammenhang mit der Erweiterungen der ARA Höfe die Betriebsrechnung, andererseits
müssen neue Kosten für die mittelfristig zu realisierende 5. Reinigungsstufe bereits heute vorfinanziert werden.
Hohe Investitionskosten, beachtliche Aufwendungen für Abschreibungen
Bereits vor drei Jahren zeichnete sich der Kostenüberhang der Betriebsrechnung der Abwasserreinigungsanlage Höfe ab. Die Abschlagszahlungen für die Erweiterung und Sanierung der ARA in der Höhe von rund Fr. 6‘000‘000.00 schlugen zu Buche; der über viele Jahre mit Ertragsüberschüssen geäufnete Fonds (Spezialfinanzierung Siedlungsentwässerung) wurde innert kurzer Zeit aufgebraucht. Weil die Betriebsrechnung in Zusammenhang mit der Siedlungsentwässerung selbsttragend sein muss, können nicht Steuergelder zur Deckung der Kosten beansprucht werden. Das heisst, sämtliche Aufwendungen der ARA (allgemeine Betriebskosten, Personalkosten, etc.), aber auch die umfassenden Kosten in Zusammenhang mit dem Unterhalt, dem Ausbau und der Sanierung des Leitungsnetzes sind ausschliesslich Gebührenfinanziert.
Nicht nur die Anlagekosten für die ARA selbst, sondern auch die gesetzlichen Amortisationskosten derselben belasten die Betriebsrechnung erheblich. So müssen gemäss Finanzhaushaltsgesetz (Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) jedes Jahr 25% der Nettoinvestitionen, resp. des Restbuchwertes abgeschrieben werden.

Dreierlei Gebühren
Schon per 1. Januar 2013 hat der Gemeinderat die Verbrauchsgebühr massvoll von Fr. 1.30 auf Fr. 1.55 erhöht, um die voraussehbaren Kostensteigerungen abzufedern. Gleichzeitig hat er auch die Anschlussgebühren, welche einmalig für Neubauten erhoben werden erhöht. Lediglich die jährliche Grundgebühr blieb unverändert.
Weil der Verbrauch von Trinkwasser, und damit auch die Produktion von Schmutzabwasser, jeweils von Jahr zu Jahr nur geringen Schwankungen unterliegt, kann recht genau abgeschätzt werden, in welchen Grössenordnungen sich die Einnahmen aus den Verbrauchsgebühren bewegen. Hingegen lassen sich die mutmasslich vereinnahmten Anschlussgebühren nur sehr schwer prognostizieren. In den letzten drei Jahren wurden mehrere, grössere Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert, sondern mussten aus verschiedenen Gründen immer wieder zurückgestellt werden. Damit gingen auch wesentliche Beträge für Anschlussgebühren noch nicht wie geplant ein.

Nicht nur die höheren Kosten der bestehenden Infrastruktur zwingen zur Erhöhung der Verbrauchsgebühren
In der Frühjahrssession 2014 haben Ständerat und Nationalrat einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes zur Entfernung von problematischen, organischen Spurenstoffen aus dem gereinigten Abwasser zugestimmt. Diese Stoffe (Spuren von Hormonen, Medikamenten, Körperpflegemitteln und Kosmetika, Herbiziden, Korrosionsschutzmitteln usw.), Mikroverunreinigungen genannt, gelangen über verschiedene Eintragswege in die Gewässer. Ein Haupteintrag stammt aus dem Ablauf von Abwasserreinigungsanlagen.
Das Gesetz verlangt deshalb in den nächsten 20 Jahren eine zusätzliche Reinigungsstufe bei etwa 100 Schweizer Abwasserreinigungsanlagen. Zur Deckung von 75 Prozent der Investitionskosten wird hierfür schweizweit bei allen an eine ARA angeschlossenen Personen eine jährliche Abwasserabgabe von 9 Franken erhoben. Mittelfristig muss auch die ARA Höfe mit der 5. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgebaut werden. Die nun durch den Bund neu erhobene Gebühr belastet erstmals die Rechnung der ARA und muss umgelegt auf die Verbrauchsgebühren, den angeschlossenen Haushaltungen weiter verrechnet werden. Die „Rücklage“ für den zukünftigen, weiteren Ausbau der ARA bewirkt alleine die Erhöhung der Verbrauchsgebühr um Fr. 0.14/m3.

Teurer als bei den anderen Höfner Gemeinden, aber dennoch noch lange nicht „teuer“
Gewiss ist der Preisanstieg der Verbrauchsgebühr um Fr. 0.70 pro Kubikmeter beachtlich. Die anderen Höfner Gemeinden brauchen ihre Gebühren nicht anzupassen; deren Spezialfinanzierungskonten sind augenscheinlich noch wohlgefüllt. Möglicherweise ist dies auf die in den vergangenen Jahren anhaltende Bautätigkeit in den Nachbargemeinden zurück zu führen, welche nun entsprechend Anschlussgebühren in die Kasse spült.
Ob indessen Fr. 2.25 für die Reinigung von einem Kubikmeter, d.h. von 1‘000 Liter schmutzigem Wasser teuer ist oder nicht, ist subjektiv. Diese beachtliche Menge wird quasi bei allen angeschlossenen Liegenschaften „abgeholt“, zur ARA transportiert, über mehrere komplexe physikalische, biologische und chemische Prozesse gereinigt und schliesslich sauber und in guter Qualität (beinahe Trinkwasserqualität) dem Zürichsee zugeleitet. Diese hervorragende Leistung der Abwasserreinigungsanlage und der übrigen Anlagen der Siedlungsentwässerung kostet ab 2016 für einen vierköpfigen Haushalt im Durchschnitt Fr. 100.00 mehr als im laufenden Jahr.

Abteilungsleiter Tiefbau/Andreas Haag