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Medienmitteilung / Vorsorgen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit

5. Oktober 2015
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder durch Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Es liegt daher im ureigenen Interesse, die dafür notwendige Vorsorge zu treffen.
Mit der Vortragsreihe „Alter und Gesellschaft“ greift die Informationsstelle für Altersfragen Wollerau Themen zum Älterwerden auf. Der erste Anlass unter dem Titel „Selbstbestimmung: Erwachsenenschutzrecht und eigene Vorsorge“ spricht alle Altersklassen an. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall kann jeden treffen und eine Urteilsunfähigkeit von einer Stunde auf die andere herbeiführen. Die KESB hat dann die Pflicht das weitere Vorgehen zu bestimmen und stützt sich wo immer möglich auf die Selbstbestimmung der Betroffenen. Diese eigenen Wünsche lassen sich im Vorfeld durch einen Vorsorgeauftrag definieren.

Am 1. Januar 2013 wurde aus dem Vormundschaftsrecht neu das Erwachsenenschutzrecht. Die Selbstbestimmung wurde mit der Revision gestärkt. Wie man diese Vorsorge umsetzen kann erfährt man direkt durch Fachpersonen. Massnahmen und Instrumente der eigenen Vorsorge sowie praktische Tipps und Tricks zum Thema werden durch die beiden Fachexperten Mario Häfliger, Amtsvorsteher der KESB Ausserschwyz, und Fritz Küttel, Notar vom Notariat Höfe, erläutert. Das Referat findet am Dienstag, 20. Oktober 2015 im Mehrzwecksaal, Freizeitpark Erlenmoos, Wollerau um 19.00 Uhr statt. Eine Anmeldung für diesen informativen Vortrag ist nicht erforderlich.