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Medienmitteilung / Vorsorgen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit
Am 1. Januar 2013 wurde aus dem Vormundschaftsrecht neu das Erwachsenenschutzrecht. Die Selbstbestimmung wurde mit der Revision gestärkt. Wie man diese Vorsorge umsetzen kann erfährt man direkt durch Fachpersonen. Massnahmen und Instrumente der eigenen Vorsorge sowie praktische Tipps und Tricks zum Thema werden durch die beiden Fachexperten Mario Häfliger, Amtsvorsteher der KESB Ausserschwyz, und Fritz Küttel, Notar vom Notariat Höfe, erläutert. Das Referat findet am Dienstag, 20. Oktober 2015 im Mehrzwecksaal, Freizeitpark Erlenmoos, Wollerau um 19.00 Uhr statt. Eine Anmeldung für diesen informativen Vortrag ist nicht erforderlich.