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Medienmitteilung / Erbschaft Gemeinde Wollerau: erste Schritte

18. September 2015
Die Gemeinde Wollerau hat ihre Erbschaft angetreten. Die juristischen und administrativen Formalitäten sind erledigt. Als nächster Schritt steht der Verkauf der geerbten Güter an.
Wie bereits im Mai dieses Jahres vermeldet, ist die Gemeinde Wollerau zu einer Erbschaft gekommen. Am 1. Juli 2015 hat der Einzelrichter des Bezirks Höfe sie als gesetzliche Erbin eingesetzt. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde die Vermögenswerte übernommen, und die Liegenschaft an der Studenbühlstrasse ist nun an die Gemeinde Wollerau überschrieben worden. Der Gemeinderat hat seine Überlegungen zum Vorgehen punkto Liegenschaft noch nicht abgeschlossen, deshalb wird diese weiterhin nicht veräussert. Fest steht jedoch, dass sie nicht für Gemeindezwecke genutzt werden soll.

Käufer gesucht
Der nächste Schritt ist der Verkauf der Güter. Die Erbschaft fällt in das Finanzvermögen der Gemeinde, über welches der Gemeinderat grundsätzlich allein verfügt. Es ist jedoch seine Aufgabe, das Gemeindevermögen sorgfältig zu verwalten. Der Gemeinderat hat beschlos-sen, die Bilder in die Kulturgütersammlung der Gemeinde zu integrieren, jedoch die Autos, die Teppiche und das Spielwarenlager zu verkaufen. Während die beiden Fahrzeuge in den nächsten Tagen einzeln im Internet auf einer Auktionsplattform ausgeschrieben werden, holt die Gemeinde für die Teppiche und das Spielwarenlager Offerten für den Kauf der Bestände als Ganzes ein. Interessenten melden sich bei der Abteilung Präsidiales der Gemeindeverwaltung Wollerau. Für Fragen steht Marcel Welti, Gemeindeschreiber, Telefon 043 888 12 70 oder m.welti@wollerau.ch, gerne zur Verfügung.

Auktionen:
Toyota Celica
Audi NSU