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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

3. Oktober 2018

Alle Liegenschaftsbesitzer in den Gemeinden des Bezirks Höfe werden aufgefordert, die auf Ihrem Grundstück befindlichen Bäume und Sträucher bis 24. November 2018 entlang von Strassen und Wegen so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen, Plätzen, Fusswegen und Trottoirs nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert oder gefährdet wird. Ebenfalls ist zu beachten, dass Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen unbedingt gut ersichtlich sein müssen.

Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so behalten sich die Bauämter das Recht vor, das Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher auf Kosten der Verursacher vorzunehmen.Wir verweisen auf §38, §41 und §43 des Strassengesetzesvom 15. September 1999, SRSZ 442.110. Zudem machen wir gestützt auf §38 Abs. 1 StrVi.V.m. Art. 679 ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210) darauf aufmerksam, dass bei Unfällen und Schäden, welche auf die erwähnten Ursachen zurückzuführen sind, der Grundeigentümer infolge Nichteinhaltung seiner Verantwortung haftbar und schadenersatzpflichtig wird.

Bitte beachten Sie im Abfallkalender Ihrer Gemeinde den nächsten Termin des Häckselservices.

Die Verkehrsteilnehmer sowie die Strassenunterhaltsdienste danken Ihnen für das Verständnis zugunsten sicherer Verkehrswege.

Bauämter Feusisberg, Freienbach, Wollerau