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Mitteilung aus dem Gemeinderat

15. Juni 2018
Der Gemeinderat Wollerau hat anlässlich seiner letzten Sitzung unter anderem die Projekte „Erneuerung Erlenstrasse“ und „Erneuerung Felsenstrasse“ und den Status „Querverbindung Felsenstrasse-Hauptstrasse“ behandelt.

Projekt Erneuerung Erlenstrasse
Seit mehr als einem Jahr wird an die Erneuerung der Erlenstrasse und die Anpassung der Bushaltestellen „Erlenmatte und Junkerweg“ nach dem BhiG (Behindertengleichstellungsgesetz) geplant. Des Weiteren wurden Massnahmen für das gefahrlose und gesetzeskonforme Wenden an der Busendstation „Erlenmatte“ mit verschiedenen Anspruchsgruppen und Fachpersonen diskutiert und geprüft. Dabei wurde seitens aller involvierten Stellen (Busbetriebe Bamert GmbH, Tiefbau- und Verkehrskommission Wollerau, kantonale Fachpersonen) die Lösung „Wendeschlaufe“ als langfristig sinnvollste Lösung beurteilt. Für den Neubau einer Wendeschlaufe benötigt die Gemeinde Wollerau jedoch zusätzliches Land. Mit den direkt betroffenen Grundstückseigentümern wurden Gespräche geführt, in welchen leider keine Einigung erzielt werden konnte. Ebenfalls wurden technische Alternativen wie der Einsatz von kleineren Bussen, Signalanlagen oder das Umlegen der Strecke geprüft, aber letztendlich verworfen. Somit blieb dem Gemeinderat Wollerau, mangels gesetzeskonformen Lösungsmöglichkeiten und auch unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit, nur die Aufhebung der beiden Bushaltestellen zu beschliessen. Dies erfolgte in erster Linie um die Sicherheit der Fussgänger zu gewährleisten und um einen allfälligen Personenschadenfall zu vermeiden.

Am Mittwoch, 8. Juni 2018 wurden beim Gemeinderat Unterschriften gegen die Schliessung der Bushaltestellen Junkerweg und Erlenmatte eingereicht. Als Folge davon hat der Gemeinderat die Abteilung Tiefbau und die Tiefbau- und Verkehrskommission beauftragt abzuklären, ob in der Zwischenzeit neue Erkennt­nisse oder gesetzeskonforme Lösungsvarianten vorliegen, um die beiden Bushaltestellen aufrecht zu erhalten. Sollten sich neue Erkenntnisse bezüglich dem erforderlichen Landerwerb ergeben oder sich neue gesetzeskonforme technische Alternativen eröffnen, wäre der Gemeinderat selbstverständlich unverzüglich bereit, dementsprechende Gespräche aufzunehmen und Massnahmen zu prüfen. Allfällige neue Lösungen zur Beibehaltung der beiden Bushaltestellen könnten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt berücksichtigt werden.

Erneuerung Felsenstrasse 13 bis Samstagernstrasse
Im Werterhaltungskonzept vom Dezember 2013 wird die Sanierung der Felsenstrasse im Jahr 2019 empfohlen. Die Bushaltestellen müssen dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) angepasst werden. Im Rahmen der Erneuerung Felsenstrasse werden die Massnahme und die Einführung des Trennsystems gemäss GEP überprüft.

Aufgrund der verschiedenen Erneuerungsarbeiten, die im Jahr 2019 ausgeführt werden sollten, hat die Abteilung Tiefbau für die Bauingenieurleistungen entsprechende Angebote eingeholt. Die Submission erfolgte in freihändiger Vergabe. Die Bauingenieurleistungen wurden zum Betrag von netto Fr. 150‘710.00 vergeben. Zurzeit wird das Ingenieurbüro nur für das Vorprojekt beauftragt. Die restlichen Projektphasen werden erst nach Budgetfreigabe 2019 ausgelöst.

Querverbindung Felsenstrasse-Hauptstrasse
Mit den Erben bzw. mit dem Willensvollstrecker des verstorbenen Landeigentümers konnte eine einvernehmliche Einigung über den Landerwerb erzielt werden. Der Kaufrechtsvertrag wurde im Juni 2018 unterzeichnet und die Beschwerde wurde somit gegenstandslos. Der Gemeinderat begrüsst diese einvernehmliche Lösung.