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Gemeindeschreiber
Mit der Einführung des revidierten Gemeindeorganisationsgesetzes per 1. Juli 2018 bietet sich den Schwyzer Gemeinden die Möglichkeit, den Gemeindeschreiber in Zukunft durch den Gemeinderat mit öffentlich-rechtlichem Vertrag anzustellen. Die Stimmberechtigen können diese Anstellungsbefugnis dem Gemeinderat übertragen. Dafür ist den Stimmberechtigten ein Sachgeschäft vorzulegen.
Der Gemeinderat hat die Gemeindeschreiberwahlvorbereitungen abgebrochen und entschieden, den Stimmberechtigten der Gemeinde Wollerau im zweiten Halbjahr 2018 ein Sachgeschäft zur Übertragung der Anstellungsbefugnis des Gemeindeschreibers an den Gemeinderat vorzulegen.