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Mitteilung aus dem Gemeinderat

9. Oktober 2017
Der Gemeinderat hat an seinen letzten Sitzungen das Konzept über die Weiterführung der Kleinklasse Verhalten (KKV) als Höfner Lösung bewilligt. Zudem will er sich für eine Minigolfanlage im Erlenmoos einsetzen.
Die Kleinklasse Verhalten (KKV) ist ein schulisches Angebot für verhaltensauffällige Kinder der Primarstufe, die sich trotz normaler Begabung und Ausschöpfung anderer schulischer Interventionen vor Ort (integrative Förderung, Gespräche mit den Eltern, Klassenversetzung, vorübergehender Einsatz einer Klassenassistenz) nicht in eine Regelklasse integrieren können. Die Kinder der KKV bedürfen aufgrund ihrer Defizite im Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten vorübergehend einer individuellen heilpädagogischen Förderung.

Die Gemeinden Freienbach und Wollerau sowie der Bezirk Höfe führen als Schulträger je ein Angebot für die Beschulung von verhaltensauffälligen Kindern/Jugendlichen im Rahmen eines strukturierten Tagesschulangebotes mit kleiner Klasse, ergänzender sozialpädagogischer Förderung sowie unterstützender Elternarbeit. Im Bezirk Höfe bestehen Schulangebote für verhaltensauffällige Schüler von der 1. bis zur 9. Klasse. Die Gemeinde Wollerau führt seit 2012/13 eine KKV 1. bis 3. Klasse, die Gemeinde Freienbach führt seit 2009/10 eine KKV 4. bis 6. Klasse und der Bezirk Höfe führt seit 2013/14 die Schooltime, eine Kleingruppenklasse mit offener Tagesstruktur. Die Schooltime ist eine altersdurchmischte Kleingruppenklasse.

Der Gemeinderat Wollerau hat den Antrag des Schulrats für die Weiterführung der Kleinklasse Verhalten gutgeheissen. Die Kleinklasse Verhalten wird für weitere vier Jahre genehmigt. Somit können für weitere vier Jahre auch auswärtige Schüler in die Kleinklasse Verhalten aufgenommen werden. Das Schulgeld bezahlt die zuständige Wohnsitzgemeinde des Schülers. Der Bezirk Höfe und die Gemeinde Feusisberg beteiligen sich pro Schuljahr an den Lohnkosten der Sozialpädagogen.

Wegrodel: Indexierung Reglement
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts kennen die Schwyzer Gemeinden den sogenannten Wegro-del.

Der Kanton Schwyz ist einer der wenigen Kantone, der das Prinzip der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht kennt. Diese dienen einerseits einer fussgängerfreundlichen Erschliessung des Siedlungsgebietes, anderseits bietet es Freizeitsportlern und Touristen die Möglichkeit, sich auf einem zusammenhängenden Wanderwegnetz zu erholen.

Im Reglement für Beiträge an den Unterhalt öffentlicher Fuss- und Fahrwege mit Privater Unterhaltspflicht sind die Beiträge, die die Gemeinde auf Antrag hin für den Unterhalt bezahlt, geregelt.

Der Gemeinderat passt die Beiträge periodisch der Teuerung an. Die Tiefbau- und Verkehrskommission Wollerau hat dem Gemeinderat den Antrag gestellt, die Beiträge auf der Basis des Schweizerischen Bauindexes zu erhöhen. Der Gemeinderat hat den Antrag der Tiefbau- und Verkehrskommission genehmigt. Das Reglement wird angepasst und tritt per 01. Januar 2018 in Kraft.

Anhörung Jagd- und Wildschutzverordnung (JWV)
Nachdem anfangs 2015 die Totalrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG) in die Vernehmlassung gegeben und am 25. Mai 2016 vom Kantonsrat verabschiedet wurde, schickte der Regierungsrat nun die dazugehörige Verordnung (JWV) ebenfalls in eine Anhörung. Er folgte damit u.a. der Bitte des Verbands Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb), der diesen Schritt in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2015 zur obengenannten Totalrevision gewünscht hatte. Die Gemeinde Wollerau hat die Möglichkeit ergriffen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Die Planung der Wildtierkorridore ist in der Jagd- und Wildschutzverordnung (JWG) hinreichend geregelt. Keine Aussagen macht die Verordnung hingegen über mögliche kantonale Beiträge zur Errichtung (inkl. Grundeigentümerentschädigung) und Aufwertung, respektive Sanierung von Wildtierkorridoren. Dies wäre jedoch wünschenswert. Die Finanzierung von Massnahmen der Weiterbildung, Jagd, Hege und zum Schutz von Lebensräumen sollen über Ausbildungs- und Patentgebühren finanziert werden. Es fragt sich, ob die vorgesehenen Gebühren zur Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen genügen.

Der Gemeinderat unterstützt die Jagd- und Wildschutzverordnung und hat dem Regierungsrat empfohlen, die vom vszgb vorgeschlagenen Ergänzungen in den Bereichen Finanzierung von Massnahmen zur Errichtung, Aufwertung, bzw. Sanierung von Wildtierkorridoren (inkl. Grundeigentümerentschädigung) zu ergänzen und die Gebührenregelung zu überprüfen.

Erstellung einer Minigolfanlage im Freizeitpark Erlenmoos
Am 16. Dezember 2016 reichte Harry Fuchs beim Gemeinderat eine Einzelinitiative mit 120 Unterschriften für den Bau einer Minigolfanlage ein. Dieses Initiativbegehren wurde vom Gemeinderat im Sinne einer Anregung entgegengenommen und im Januar 2017 für zulässig erklärt. In der Folge wurde die Initiative am 27. Januar 2017 im Amtsblatt veröffentlicht und nach Ablauf der Beschwerdefrist hat der Gemeinderat die weiteren Vorarbeiten aufgenommen.

Im Voranschlag 2018 sind Fr. 14‘000.- für eine technische Studie sowie für die Ausarbeitung des erforderlichen Sachgeschäfts und des Baugesuchs vorgesehen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass eine Minigolfanlage das bestehende Angebot im Freizeitpark Erlenmoos gut ergänzt. Noch ungeklärt ist die Frage des Betriebs. Denkbar als Trägerschaft wäre ein Verein (analog Eispark Erlenmoos) oder eine Einzelperson. Die Gemeinde selbst möchte die Anlage nicht selber betreiben.

Der Gemeinderat plant das Sachgeschäft an der Gemeindeversammlung vom 04. April 2018 vorzustellen und am 10. Juni 2018 zur Abstimmung an die Urne zu bringen.
Wegrodel: Indexierung Reglement
Wegrodel: Indexierung Reglement