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Öffentliche Planauflage vom 21. September bis 11. Oktober 2018

21. September 2018

Gemeinde Wollerau / Änderung eines Gestaltungsplanes

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgende Änderung des Gestaltungsplanes vom 21. September bis 11. Oktober 2018 öffentlich aufgelegt: 

«Teilrevision Gestaltungsplan Runggelmatt A», Runggelmatt 12, 13, 15, 17, 19a, 19b, 21a, 21b, 23, Wollerau, KTN 38, 820, 2084, 2085, 2086, 2087, 2131, 2173, 2208, Koordinaten 696 960/228 140. 

Gesuchsteller:             Richard Marty, Runggelmatt 23, 8832 Wollerau.
Planverfasser:             Formensprache S GmbH, Lüthärtigen 4 A, 6313 Edlibach.
Grundeigentümer:       Diverse.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei (Bauamt) zur Einsicht auf. Wer von der Änderung eines Gestaltungsplanes berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. September bis und mit 11. Oktober 2018.