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Öffentliche Planauflage vom 9. bis 29. Dezember 2017 - Gestaltungsplan

9. Dezember 2017
Gemeinde Wollerau / Gestaltungsplan
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgender Gestaltungsplan vom 9. bis 29. Dezember 2017 öffentlich aufgelegt:

««Privater Gestaltungsplan Felsenstrasse»», Felsenstrasse, Wollerau, KTN 363, Koordinaten
696 640/227 445.

Gesuchstellerin: Korporation Wollerau, Hungerstrasse 1, 8832 Wollerau
Planverfasserin: Eckhaus AG, Rousseaustrasse 10, 8037 Zürich
Grundeigentümerin: Korporation Wollerau, Hungerstrasse 1, 8832 Wollerau
2. Ausschreibung.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei (Bauamt) zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 9. bis und mit 29. Dezember 2017.