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Umgang mit Feuerwerk

Wer mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen umgeht, ist verpflichtet, zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz von Leben und Sachwerten, alle nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Massnahmen zu treffen.

Sprengstoffverordnung
Für den Bezug von Feuerwerk im Bereich der Kategorie T2 (Indoor-Effekte) und Kategorie 4 (Batterien oder Kombinationen) ist ab dem 1. Januar 2014 ein Erwerbsschein notwendig.
Das Abbrennen dieser Kategorien ist nur erlaubt, wenn die verantwortliche Person im Besitze eines gültigen Verwenderausweises (SBFI) ist.

Lärmschutz
Während der Nachtruhe, in der Regel ab 22.00 Uhr, darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Am Nationalfeiertag und zum Jahreswechsel werden Ausnahmen toleriert.
Vorbehalten bleiben besondere Vorschriften der Gemeinde und allfällige Auflagen in Bewilligungen.

Was ist beim Abbrennen zu beachten?

  • Rauchverbot einhalten
  • Feuerwerkskörper nicht in Hosen-, Veston- oder Manteltaschen herumtragen (auch sogenannte "Frauenfürze" können gefährlich sein; sie können sich unter bestimmten Umständen, z.B. durch Reibung, selbst entzünden und schwere Verbrennungen verursachen)
  • Gebrauchsanleitung für Feuerwerk rechtzeitig (bei Tageslicht) durchsehen und beim Abbrennen strikt befolgen
  • Feuerwerkskörper und Zündhölzer gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder
  • Nur immer einen einzelnen Feuerwerkskörper abbrennen, das übrige Material in mehreren Metern Entfernung ablegen und Raketen nur aus gut verankerten Röhren abfeuern
  • Geht ein Feuerwerkskörper nach der Zündung nicht sofort los, soll man sich diesem frühestens nach 15 Minuten nähern


Wo darf kein Feuerwerk gezündet werden?

  • Im Innern von Gebäuden
  • In der Nähe von Spitälern, Bauernhöfen, Scheunen, Tiergehegen, Kornfeldern und Waldrändern
  • In Menschenansammlungen

 

Zugehörige Objekte