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Natürliche Personen

Das kommunale Steueramt ist zuständig für den Bezug der Steuern (ohne direkte Bundessteuer).

Der Stichtag, der massgebend ist für die Beantwortung der Frage, in welchem Kanton Sie die Steuern für das laufende Jahr bezahlen müssen, ist der 31. Dezember. Dort wo Sie an diesem Tag Ihren steuerlichen Wohnsitz haben, sind Sie für das ganze Jahr steuerpflichtig, auch wenn Sie erst im Verlaufe des Jahres zugezogen sind. 

Die Steuerfusstabelle finden Sie untenstehend unter "Dokumente".

Berechnen Sie hier Ihre Steuern online.

Steuerbezug natürliche Personen
Sie erhalten jeweils am 1. Juni eine provisorische Steuerrechnung mit den Faktoren, Einkommen und Vermögen, der Vorperiode oder der Vorgemeinde mit folgenden Zahlungsfristen:

   
Ganzer Betrag mit 0.75% Skontoabzug bis am 1. Juli
oder  
in 3 Teilraten per 31. Oktober
  31. Dezember
  28. Februar (Folgejahr)


Nach Ablauf des Jahres reichen Sie die Steuererklärung ein. Diese Steuererklärung wird ausgewertet. Erst dann steht fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen im vergangenen Jahr war. Die Kantonale Steuerverwaltung erstellt die Veranlagungsverfügung. Auf Grund dieser Veranlagungsverfügung wird Ihnen die definitive Schlussrechnung gesendet.

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