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Visum/Besuchsaufenthalt

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum. Das Einreisevisum ist über die zuständige Schweizer Vertretung im jeweiligen Staat zu beantragen.

Ab 1. Februar 1999 muss jede visumspflichtige Person, die als Tourist in die Schweiz einreisen möchte, direkt bei der Schweizervertretung (Botschaft) im Ausland einen Visumsantrag für die Schweiz stellen. Die Botschaft kann das Visum direkt erteilen. Zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel kann die zuständige Behörde von einer Ausländerin oder einem Ausländer die unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person (Garantin) in der Schweiz verlangen.

Informationen zum Besuchsaufenthalt sowie den Visumsvorschriften finden Sie hier.

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