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Anmeldung/Zuzug vom Ausland

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters/Eigentümers)
  • zusätzliche Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.-- pro Person oder Fr. 30.-- pro Familie/Ehepaar.

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ausgefülltes Formular  E1 (nur für BürgerInnen von EU/EFTA-Staaten)
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
  • Kopie Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters/Eigentümers)
  • Kopie Geburtsscheine Kinder
  • zusätzliche Zivilstandsdokumente (Eheschein, Trennungs- oder Scheidungsurteil)

 

zusätzlich für alle nicht EU/EFTA-Staaten BürgerInnen

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.-- pro Person oder Fr. 30.-- pro Familie/Ehepaar, zuzüglich Mutationsgebühr Ausländerausweis/e.

 

 

 

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