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Hochbau

Wer Bauten und Anlagen, seien es ober- oder unterirdische, errichten will, hat bei der Gemeinde eine Baubewilligung einzuholen. Bauprojekte haben den rechtskräftigen Bestimmungen gemäss kommunalem Baureglement mit Zonenplan sowie dem kant. Planungs- und Baugesetz mit Verordnung zu genügen.

Baugesuche sind, je nach Umfang, in mindestens 4-facher Ausführung einzureichen. Sind kantonale Ämter oder Bewilligungen solcher erforderlich werden weitere komplette Sätze und die entsprechenden Zusatzformulare (mit je einem kompletten Plansatz) benötigt. Bitte die Hinweise auf den Zusatzformularen beachten. Die Abteilung Hochbau ist gerne bei der Definition der erforderlichen Planunterlagen behilflich.

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