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Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird vor allem im Zusammenhang mit Immobilienerwerb oder zur Ausübung bestimmter Berufe benötigt. Das zuständige Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welche sich auf die Volljährigkeit und allfällige Einschränkungen der Handlungsfähigkeit durch Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts bezieht. Die Urteilsfähigkeit ist nicht Gegenstand der Bescheinigung. Das Gesuch ist bei demjenigen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz einzureichen, welches für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig ist. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt
Fr. 35.- und wird separat in Rechnung gestellt.

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